Unsere aktuellen Kurse

Unsere aktuellen Seminarangebote an unseren Standorten in Oberfranken und Südhtüringen richten sich an arbeitssuchende Personen, Unternehmen, Mitarbeiter, Zeitarbeitsfimen und deren Arbeitnehmer.
Standorte

Ziel ist das erfolgreiche Bestehen der Prüfung “Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) mit Sprachniveau B1 und das erfolgreiche Bestehen des Abschlusstests “Leben ins Deutschland” (LiD).

Ziel ist die individuelle Unterstützung und Aktivierung der Eigenbemühungen jedes Teilnehmers für dessen Bewerbungstätigkeiten sowie die Verbesserung seines individuellen Bewerberverhaltens, um eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Zusätzlich bereiten wir Sie auf ein mögliches Vorstellungsgespräch vor.

Dafür erhalten Sie individuelle Unterstützung durch einen erfahrenen Coach.

Ziel des individuellen IntegrationsManagements ist es, die beruflich verwertbaren, vorhandenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu identifizieren und für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen sowie weitere für den Arbeitsmarkt notwendige Fertigkeiten zu erwerben.

Das individuelle Integrations-Management ist ein individuell zugeschnittener, interaktiver Beratungsprozess, der private und berufliche Inhalte umfassen kann und in dessen Verlauf mit dem Coach gemeinsam Ziele gesetzt und Lösungsansätze entwickelt werden.

Ziel der Maßnahme ist es, Dich während der Ausbildung zu begleiten, damit Du Deine Ausbildung erfolgreich abschließt. Das erreichen wir gemeinsam durch:

  • Stütz- und Förderunterricht von fachtheoretischen und allgemeinbildenden Kenntnissen
  • sozialpädagogische Begleitung zur Bewältigung von Problemlagen
  • sozialpädagogische Begleitung zur Stabilisierung und zum Ausbau der individuellen Kompetenzen

Ziel des individuellen IntegrationsManagements ist es, die beruflich verwertbaren, vorhandenen Fertigkeiten und Kenntnisse zu identifizieren und für den Arbeitsmarkt nutzbar zu machen sowie weitere für den Arbeitsmarkt notwendige Fertigkeiten zu erwerben.

Das individuelle Integrations-Management ist ein individuell zugeschnittener, interaktiver Beratungsprozess, der private und berufliche Inhalte umfassen kann und in dessen Verlauf mit dem Coach gemeinsam Ziele gesetzt und Lösungsansätze entwickelt werden.

Ziel ist es, berufliche Möglichkeiten für die Teilnehmenden zu finden und Perspektiven in Richtung Qualifizierung oder Arbeitsaufnahme aufzuzeigen.

Es erfolgt bedarfsgerechte Unterstützung bei Fragen zu:

  • Aufnahme einer Beschäftigung
  • Weitere Qualifizierung
  • Erweiterung der Sprachkenntnisse
  • Berufsanerkennung
  • Bewerbungen
  • Alltagsfragen

Aus- und Weiter­bildungen

Wir verbinden Wissen und Beruf

Nur durch stetige Weiterbildung und ein Arbeiten am Puls der Zeit verschaffen Sie sich auf Dauer den entscheidenden Vorteil. Unser weit gefächertes Angebot an Schulungen und Weiterbildungen bietet Ihnen die perfekte Möglichkeit, Ihren Horizont im Wunschbereich zu erweitern. Durch die Betreuung von ausgebildeten Fachkräften bleibt keine Frage unbeantwortet und Sie werden nach kurzer Zeit einen Erfolg feststellen!

Zahlreiche berufsbegleitende Lehrgänge sowie spezielle Seminare und kostenlose Hilfsangebote für Arbeitssuchende und Rehabilitanden bilden einen Schwerpunkt dieses Unternehmensbereiches. 1993 wurde P&S autorisiertes Microsoft Training Center und hat seitdem zahlreiche Mitarbeiter von Unternehmen und Institutionen im Bereich Windows, Word, Excel, Access und Internet geschult.

Für Arbeitssuchende

Im Auftrag namhafter Institutionen führen wir regelmäßig Seminare in den verschiedensten Bereichen für Sie durch. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Unterkategorien. Sollten Sie konkrete Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns umgehend zu kontaktieren!

Bildungsgutscheine

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 können die Arbeitsberater und -vermittler in örtlichen Arbeitsämtern bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein weist u. a. das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.

Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Voraussetzungen

Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, bei Teilzeitbeschäftigung eine Vollzeitbeschäftigung zu erlangen oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlendem Berufsabschluss anerkannt ist. Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, der Arbeitsberater/-vermittler muss abwägen, ob z. B. die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente erfolgversprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist. Die Vorbeschäftigungszeit ist dann erfüllt, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Beginn der Maßnahme mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe erfüllt und Leistungen beantragt hat.

Für Berufsrückkehrer gelten andere Voraussetzungen. Bildungsinteresssierte, die die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllen, können die Weiterbildungskosten, jedoch keine Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Die Maßnahme und der Träger müssen für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Informationen über zugelassene Träger und Maßnahmen erteilt Ihnen Ihre Agentur für Arbeit.

Einlösen eines Bildungsgutscheins

Der Inhaber des Bildungsgutscheins muss innerhalb der Gültigkeitsdauer mit der Maßnahme beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Wenn der Bewerber z. B. innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes Weiterbildungsangebot gefunden hat, wird ggf. ein neuer Gutschein ausgehändigt.
Der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen.

Die Zulassung muss zum Zeitpunkt des Eintritts in die Weiterbildung gültig sein. Die vom Teilnehmer ausgewählte Bildungsstätte bestätigt auf dem Bildungsgutschein (Ausfertigung für den Träger) die Aufnahme in die zugelassene Maßnahme und legt den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme bei der den Gutschein ausstellenden Agentur für Arbeit vor.

Für Firmen und Mitarbeiter

Als strategischer Partner von Unternehmen entwickeln wir gemeinsam mit unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen. Dabei passen wir unsere Bildungsangebote exakt an Ihre unternehmerischen Anforderungen an. Wir verfügen über ein umfangreiches Bildungsangebot und bieten darüber hinaus betriebsindividuelle Konzepte an. Damit sorgen wir für eine zukunftsorientierte Kompetenzentwicklung von Fach- und Führungskräften sowie die Sicherung des Fachkräftenachwuchses. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein betriebsindividuelles Weiterbildungskonzept.
Suche

Anmeldung

Sign in with Microsoft