Kursinhalte
1. Sprachkurs:
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses mit insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE).
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Arbeit und Beruf
- Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Einkaufen/Handel/Konsum
- Freizeit und soziale Kontakte
- Gesundheit und Hygiene/menschlicher Körper
- Medien und Mediennutzung
- Wohnen
Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie zum Beispiel an einem Jugendintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Jugendliche interessieren, wie etwa die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz.
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung “Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) ab.
2. Orientierungskurs:
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs.
Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE).
Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:
- die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur
- Rechte und Pflichten in Deutschland
- Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft
- Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest “Leben in Deutschland” ab.
Termin / Kursbeginn
Anmeldung
Kursziel
Ziel ist das erfolgreiche Bestehen der Prüfung “Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) mit Sprachniveau B1 und das erfolgreiche Bestehen des Abschlusstests “Leben ins Deutschland” (LiD).
Zeiten
abhängig von der genauen Kursart, mehrere Zeiten stehen zur Auswahl
Dauer
6 – 12 Monate (700 Unterrichtseinheiten)
Wir bieten
Moderne PC-Arbeitsplätze zum selbständigen Lernen vor oder nach dem Kurs.
Unterstützung bei der Integration und Arbeitssuche.
Zielgruppe
Alle zur Teilnahme an Integrationskursen berechtigte Personen.
Wir führen regelmäßig Einstufungstests durch. Bitte melden Sie sich dafür persönlich oder telefonisch bei uns an. Voraussetzung für die Durchführung des Tests ist ein gültiger Berechtigungsschein. Wir sind gerne bei der Beantragung behilflich.
Kosten
Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen werden. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Amtes.